Ab dem 5. Dezember 2021 gelten die aktualisierten Regeln im Sportbetrieb:
- Für die Sportausübung im Freien bestehen keinerlei Einschränkungen.
Zutritt zu den Sportstätten (Vereinsheim, Kraftraum, Bootshallen) ist nur mit einem gültigen 2G-Nachweis erlaubt. - Maskenpflicht in Gedrängesituationen (drinnen und draußen)
- Auf dem Vereinsgelände gilt: Mindestabstand von 1,50 Meter, Hygieneregeln einhalten.
- Es wird empfohlen bereits umgezogen am Verein zu erscheinen. Umkleiden und Duschen sind eingeschränkt nutzbar.
- Kraftraum ist unter gesonderten Bestimmungen eingeschränkt nutzbar.
- Jugendraum ist nur unter 2G-Bedingungen nutzbar (Testheftnachweis Schule gilt NICHT).
Bitte beachtet die Details in den beigefügten Regelwerken: