Ab dem 16. Januar gelten die aktualisierten Regeln im Sportbetrieb:
- Für die Sportausübung im Freien nur mit gültigem 2 G Nachweis (geimpft/ genesen)
Zutritt zu den Sportstätten (Vereinsheim, Kraftraum, Bootshallen) ist nur mit einem gültigen 2G-PLUS Nachweis (geimpft/ genesen/ Testnachweis) erlaubt. - Maskenpflicht in Gedrängesituationen (drinnen und draußen)
- Auf dem Vereinsgelände gilt: Mindestabstand von 1,50 Meter, Hygieneregeln einhalten.
- Es wird empfohlen bereits umgezogen am Verein zu erscheinen. Umkleiden und Duschen sind eingeschränkt nutzbar.
- Kraftraum ist unter gesonderten Bestimmungen eingeschränkt nutzbar.
- Jugendraum ist nur unter 2G PLUS Bedingungen nutzbar (Testheftnachweis Schule gilt NICHT).
Bitte beachtet die Details in den beigefügten Regelwerken: